So kündigen Sie Ihren alten Arbeitsvertrag richtig

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Eigenkündigung – diese Dinge sollten Sie bei der Kündigung Ihres Arbeitsvertrages beachten...

Die Entscheidung für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedeutet für die meisten Arbeitnehmer eine massive Veränderung und sollte auf gar keinen Fall unüberlegt getroffen werden. Spontanhandlungen aus emotionalen Gründen erweisen sich im Nachhinein oft als falsch.Überprüfen Sie daher vorab genau, ob die Kündigung Ihres Jobs wirklich sinnvoll und notwendig ist und lassen Sie sich für die Entscheidung mehrere Tage Zeit!

1. Sperrfrist der Arbeitsagentur bei Eigenkündigung
Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst kündigen, erwartet Sie in der Regel eine zwölfwöchige Sperrfrist bei der Bundesagentur für Arbeit.  Sollten Sie noch keinen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben und auf Arbeitslosengeld angewiesen sein, bedeutet das für Sie konkret, dass Sie 12 Wochen kein Arbeitslosengeld erhalten werden. Kündigen Sie daher möglichst nicht, bevor Sie einen neuen Job in der Tasche haben. Darüber hinaus ist es meistens einfacher, einen neuen Job aus einer ungekündigten Position heraus zu finden.

2. Kündigungsfristen einhalten
Achten Sie auf die Einhaltung der Kündigungsfristen! Sollten diese nicht im Arbeitsvertrag oder per Tarifvertrag geregelt sein, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Nur in Ausnahmefällen, bei unzumutbarer Belastung des Arbeitsverhältnisses (z.B. Arbeitgeber zahlt nicht), kann der Arbeitnehmer „aus wichtigem Grund“ kündigen und ist nicht verpflichtet die Kündigungsfristen einzuhalten.

3. Form und Zustellung der Kündigung
Eine Kündigung muss immer schriftlich, d.h. in Papierform, erfolgen und die handschriftliche Unterschrift des Arbeitnehmers enthalten.

4. Kündigungsbestätigung
Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie die Personalabteilung um eine schriftliche Kündigungsbestätigung bitten. Alternativ können Sie auch eine Kopie Ihrer Kündigung gegenzeichnen lassen. Gesetzlich erforderlich ist dies jedoch nicht.

5. Vermeiden Sie negative Äußerungen über das Unternehmen und über Ihre Kollegen
Auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollten Sie sich professionell verhalten. Sie wissen schließlich nicht, wen Sie in Ihrem Berufsleben später noch einmal wieder sehen. Vermeiden Sie daher persönliche oder beleidigende Äußerungen.

6. Muss man die Kündigung begründen?
Wenn Sie eine Kündigung aussprechen, müssen Sie diese nicht begründen. Nur in Ausnahmefällen, wie bei einer außerordentlichen Kündigung „aus wichtigem Grund“, ist die Nennung eines Kündigungsgrundes ratsam, um eine Sperrfrist der Agentur für Arbeit zu verhindern.

7. Inhalte einer fristgerechten, ordentlichen Kündigung

  • Absender (Arbeitnehmer)
  • Empfänger (Arbeitgeber)
  • Datum des Kündigungsschreibens
  • Betreff
  • Korrekte Anrede
  • Kündigungsfrist (zu wann ist die Kündigung wirksam)?
  • (Bitte um Arbeitszeugnis)
  • Unterschrift (Original, handschriftlich)

 

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8. Beispieltext für eine fristgerechte (ordentliche) Kündigung:

Absender (Arbeitnehmer):
Max Mustermann
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Empfänger (Unternehmen):
Arbeitgeberfirma
Abteilung und Ansprechpartner
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Datum des Schreibens:
TT.MM.JJJJ

Betreff: Fristgerechte Kündigung meines Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrter Herr Ansprechpartner,

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag mit Ihrem Unternehmen ordentlich und fristgerecht zum (XX.XX.XXXX).

Weiterhin bitte ich Sie um die Bestätigung des Erhalts der Kündigung sowie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann
(Originalunterschrift)